Frauen und Familie im traditionellen Japan

Die Position der Frauen:

Mit Beginn des Reisanbaus in Japan im 3. Jahrhundert vor Christus bildete sich eine Klassengesellschaft mit mächtigen Landbesitzern heraus. Clans beherrschten das Land und hatten es unter sich aufgeteilt. Im naturbezogenen Shintokult, der zu der Zeit verbreitet war, spielten Frauen eine nicht unbedeutende Rolle. Die wichtigste Gottheit war die Sonnengöttin, als deren Nachfahre der Kaiser betrachtet wurde.

Im 7. Jahrhundert nach Christus brachte die so genannte Taika-Reform tief greifende gesellschaftliche Veränderungen. Nach dem Vorbild Chinas wurde ein neues Rechtssystem eingeführt. Die Struktur der Familien beruhte von da an auf der Autorität des männlichen Familienoberhauptes und auf der Unterordnung der Frauen.

Auch wenn das Volk die von oben verordnete neue Gesellschaftsform nur langsam annahm, setzte sie sich im Laufe der Jahrhunderte immer weiter durch. Im 14. Jahrhundert wurde auch eine neue Gewichtung gesellschaftlicher Werte spürbar. An Stelle des kaiserlichen Beamtenstaats gewannen die Samurai an Einfluss und die männlichen Tugenden der Krieger wurden hoch geschätzt.

Mit der höheren Wertschätzung der Krieger verringerte sich der Status der Frauen weiter: Sie wurden aus dem öffentlichen Leben verdrängt und hatten kein Recht mehr auf Eigentum. Die aus China stammende konfuzianische Lehre verlangte die Unterwerfung der Frauen unter ihren Vater, später unter den Ehemann, und nach dessen Tod sogar unter ihren ältesten Sohn.

Der Begriff der Familie:

Der traditionelle japanische Begriff von Familie ist gleichzusetzen mit „Haus“ und umfasst alle, die sich der Familie zugehörig fühlen. Auch die Angehörigen aus Vergangenheit und Zukunft sind dabei eingeschlossen. Der Hausherr ist der Repräsentant der Ahnen und das Zentrum der Familie. Die treue Dienerschaft wird als Teil der Familie betrachtet.

Verwandtschaft bedeutete in Japan nicht Blutsverwandtschaft, sondern vor allem die Zugehörigkeit durch die Verehrung derselben Ahnen. Nicht selten wurden daher auch Söhne adoptiert. Adoptierte galten als vollwertige Mitglieder der Familie, denn der Fortbestand des Hauses war wichtiger als Blutsverwandtschaft.

Der gesamte Besitz wurde immer an den ältesten Sohn vererbt, durch den dann die Familie fortlebte. Die Töchter und jüngeren Söhne mussten das Haus verlassen und waren vom Erbe ausgeschlossen.